Datenschutzbenachrichtigung aktivieren oder deaktivieren

Sie können eine Datenschutzbenachrichtigung aktivieren bzw. deaktivieren. Beim Aktivieren der Datenschutzbenachrichtigung wird eine Meldung eingeblendet, wenn ein Empfänger versucht, ein richtliniengeschütztes Dokument zu öffnen. Die Meldung informiert den Benutzer, dass die Dokumentnutzung geprüft wird. Sie können auch eine URL angeben, auf die der Benutzer zum Anzeigen einer Seite mit Datenschutzrichtlinien, falls vorhanden, klicken kann.

  1. Klicken Sie in Administration Console auf „Dienste“ > „Document Security“ > „Konfiguration“ > „Prüfungs- und Datenschutzeinstellungen“.

  2. Um die Datenschutzbenachrichtigung zu konfigurieren, wählen Sie unter „Datenschutzbestimmung aktivieren“ entweder „Ja“ oder „Nein“ aus.

    Wenn die an ein Dokument angehängte Richtlinie Zugriff durch anonyme Benutzer zulässt und wenn die Option „Datenschutzbestimmung aktivieren“ auf „Nein“ festgelegt ist, wird der Benutzer nicht aufgefordert, sich anzumelden, und die Datenschutzbenachrichtigung wird nicht angezeigt.

    Wenn die an ein Dokument angehängte Richtlinie keinen Zugriff durch anonyme Benutzer zulässt, wird diesem die Datenschutzbenachrichtigung angezeigt.

  3. Geben Sie, falls möglich, in das Feld „Datenschutz-URL“ die URL der Seite mit den Datenschutzrichtlinien ein. Wenn das Feld „Datenschutz-URL“ leer gelassen wird, wird die Seite mit den Datenschutzeinstellungen von adobe.com angezeigt.

  4. Klicken Sie auf OK.

Hinweis: Wenn Sie die Datenschutzhinweise deaktivieren, wird nicht gleichzeitig die Prüfung von Dokumentverwendung deaktiviert. Vordefinierte Prüfaktionen und benutzerdefinierte Aktionen, die über erweiterte Nutzungsverfolgung unterstützt werden, können weiterhin Informationen zum Benutzerverhalten sammeln.